Leihkauff

Leihkauff
1. Übernamen zu mhd. ltkouf »Gelöbnistrunk beim Abschluss eines Handels (zu mhd lt »Obst-, Gewürzwein«); der Betrag, der vom Käufer zusätzlich zum ausgemachten Preis gezahlt und dann zum gemeinsamen Trunk verwendet wird«. Der Leitkauf geriet im Mittelalter zunehmend in Verruf, sodass der Übername jemandem gegeben sein kann, der auf diesem Brauch bestand.
2. Ltcoufare ist in einer Rechtsordnung für die Regensburger Kaufleute vom Jahr 1192 im Sinne von »Unterhändler« verwendet, sodass es sich auch um Berufsübernamen handeln kann.

Wörterbuch der deutschen familiennamen. 2013.

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