- Meyer
- 1. Standesname zu mhd. mei(g)er (<lat. maior, Komparativ von magnus »der Größere, Angesehenere, Höherstehende«) »Meier, Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter führt, in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit ausübt«, auch »(Groß-)Bauer«. Meyer steht in Deutschland an fünfter Stelle in der Ranghäufigkeit der Familiennamen, würde man jedoch die Schreibweisen Meyer, Meier, Mayer und Maier zusammenfassen, nähmen diese Namen zusammen die dritte Position ein. Im Norden und in der Mitte Deutschlands überwiegen die Schreibungen mit -e-, im Süden diejenigen mit -a-. Bedingt durch die große Anzahl der Meier tritt -meyer in zahlreichen Zusammensetzungen auf, die sich auf die Lage des Hofes (Brinkmeier, Brinkmeyer), die wichtigsten Feldfrüchte (Gerstenmaier), den Bewuchs (Feichtmai[e]r), die Bodenbeschaffenheit (Griesmai[e]r), Verpflichtungen und Abgaben (Tegetmeier) und anderes beziehen können. Da Meyer in ländlichen Gebieten Westfalens, aber z.B. auch in Niederösterreich, bis gegen Ende des 17.Jh. teilweise noch nicht zum festen Familiennamen geworden war, sondern noch den Inhaber oder Besitzer eines Hofes, und zwar meist des ältesten oder größten Hofes im Dorf, bezeichnete, war -meyer noch bis ins 17.Jh. in diesen Gebieten mit -mann und (in Westfalen) mit -schulte austauschbar.2. Im niederdeutschen Bereich gelegentlich Berufsname zu mnd. meier, meiger »Mäher, Großknecht«.3. Als jüdischer Familienname Übername zu hebr. meпr »erleuchtet«.Bekannter Namensträger: Conrad Ferdinand Meyer, schweizerischer Dichter (19.Jh.).
Wörterbuch der deutschen familiennamen. 2013.