- Biereige
- durch Entrundung entstandene Formen von Bieräugel.
Wörterbuch der deutschen familiennamen. 2013.
Wörterbuch der deutschen familiennamen. 2013.
Biereige — Biereige, Bürger, welchem das Recht, Bier zum Verkauf zu brauen, zusteht; daher Biereigenexpectanz, die Anwartschaft auf Braugerechtigkeit … Pierer's Universal-Lexikon
Biereige, der — * Der Biereige, des n, plur. die n, an einigen Orten, z.B. in Erfurt, ein Bürger, welcher das Recht hat, Bier zum Verkaufe zu brauen, dergleichen Bürger man an andern Orten Brauherren, ingleichen Brauer zu nennen pflegt. Die letzte Hälfte dieses… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Braugold — Die Braugold Brauerei Riebeck GmbH Co. KG ist eine Bierbrauerei mit Sitz in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt. Sie zählt zu den größten Brauereien des Bundeslandes. Während die anderen großen Brauereien Thüringens wie beispielsweise die… … Deutsch Wikipedia
Braugold Brauerei Riebeck — Die Braugold Brauerei Riebeck GmbH Co. KG ist eine Brauerei mit Sitz in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt. Sie zählt zu den größten Brauereien des Bundeslandes. Während die anderen großen Brauereien Thüringens wie beispielsweise die… … Deutsch Wikipedia
Brauer [1] — Brauer, 1) so v.w. Bierbrauer, s.u. Bterbrauen v. u. Bier VI.; 2) so v.w. Biereige … Pierer's Universal-Lexikon
Brauherr — Brauherr, 1) der Besitzer einer Bierbrauerei; 2) so v.w. Braumeister; 3) so v.w. Biereige … Pierer's Universal-Lexikon
Brauer, der — Der Brauer, des s, plur. ut nom. sing. der das Bierbrauen verstehet und verrichtet; ein Braumeister. In einigen Städten auch ein Bürger, der das Recht hat, Bier auf den Verkauf zu brauen; ein Brauherr, Brauerbe, in Erfurt ein Biereige. Im… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Brauherr, der — Der Brauhêrr, des en, plur. die en, der Besitzer eines Hauses, auf welchem die Braugerechtigkeit haftet; an andern Orten ein Brauer, ein Biereige … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Eigen — Eigen, adj. et adv. welches überhaupt den Besitz einer Sache, mit Ausschließung eines jeden andern Besitzers andeutet. 1. Eigentlich. 1) Von Theilen unsers Körpers, ingleichen, von allem, was von einem Wesen herkommt, und von demselben gewirket… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart